Bei Verkauf oder Vermietung - der Energieausweis informiert potenzielle Käufer und Mieter über den energetischen Zustand eines Gebäudes und schafft somit eine gewisse Transparenz und Vergleichbarkeit.
Er ist gesetzlich vorgeschrieben und gibt Auskunft über den Energieverbrauch oder den Energiebedarf eines Gebäudes sowie Empfehlungen über mögliche energetische Modernisierungen.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:
Verbrauchsausweis
Basierend auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten aus einem zusammenhängenden Zeitraum von 36 Monaten. Der Verbrauchsausweis spiegelt die realen Nutzungsgewohnheiten wider, ist aber durch individuelle Verhaltensweisen beeinflusst.
Bedarfsausweis
Beruht auf einer technischen Berechnung des Energiebedarfs, bei der die Gebäudehülle und die Anlagentechnik bilanziert werden. Der errechnete Energiebedarf ist unabhängig vom Nutzerverhalten und bietet daher eine objektive Bewertung des energetischen Zustands.
Welcher Energieausweis für Wohngebäude wird benötigt?
Neubau
Bedarfsausweis
Bestandsgebäude bis 4 Wohneinheiten, Bauantrag vor 01.11.1977
Unsaniert nach WärmeschutzV 1977:
Bedarfsausweis
Saniert nach WärmeschutzV 1977:
Wahlfreiheit
Bestandsgebäude bis 4 Wohneinheiten, Bauantrag nach 01.11.1977
Wahlfreiheit
Bestandsgebäude ab 5 Wohneinheiten
Wahlfreiheit
Ich berate Sie gerne bei der Wahl des richtigen Energieausweises.