Architekt Meinel | Planung. Beratung. Nachhaltig!

Energieausweise

Bei Verkauf oder Vermietung - der Energieausweis informiert potenzielle Käufer und Mieter über den energetischen Zustand eines Gebäudes und schafft somit eine gewisse Transparenz und Vergleichbarkeit.

Er ist gesetzlich vorgeschrieben und gibt Auskunft über den Energieverbrauch oder den Energiebedarf eines Gebäudes sowie Empfehlungen über mögliche energetische Modernisierungen.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:

Verbrauchsausweis

Basierend auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten aus einem zusammenhängenden Zeitraum von 36 Monaten. Der Verbrauchsausweis spiegelt die realen Nutzungsgewohnheiten wider, ist aber durch individuelle Verhaltensweisen beeinflusst.

Bedarfsausweis

Beruht auf einer technischen Berechnung des Energiebedarfs, bei der die Gebäudehülle und die Anlagentechnik bilanziert werden. Der errechnete Energiebedarf ist unabhängig vom Nutzerverhalten und bietet daher eine objektive Bewertung des energetischen Zustands.

Welcher Energieausweis für Wohngebäude wird benötigt?

Neubau

Bedarfsausweis

Bestandsgebäude bis 4 Wohneinheiten, Bauantrag vor 01.11.1977

Unsaniert nach WärmeschutzV 1977:
Bedarfsausweis

Saniert nach WärmeschutzV 1977:
Wahlfreiheit

Bestandsgebäude bis 4 Wohneinheiten, Bauantrag nach 01.11.1977

Wahlfreiheit

Bestandsgebäude ab 5 Wohneinheiten

Wahlfreiheit

Ich berate Sie gerne bei der Wahl des richtigen Energieausweises.

Architekt Meinel |
Planung. Beratung. Nachhaltig!
Bergstraße 63 ·
53604 Bad Honnef
+49 2224 9873801 info@architekt-meinel.de
© Copyright 2026 Architekt Meinel. Alle Rechte vorbehalten.